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- Recht & Steuern: Einheitsbesteuerung falls Mieter Unternehmer istMit seinem Urteil Nr. 12395 vom 7.5.24 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Einheitsbesteuerung von Mieten aus der Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken (die sogenannte „cedolare secca“) auch dann anwendbar ist, wenn der Mieter eine Gesellschaft oder ein Unternehmen ist, da diese Option nicht durch Art. 3 Abs. 6 des Gesetzesdekrets Nr. 23 von … Weiterlesen: Recht & Steuern: Einheitsbesteuerung falls Mieter Unternehmer ist
- südtiroler Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer EnergiequellenDer Landesbeitrag wird im Ausmaß zwischen 40% und 80% auf die zulässigen Kosten vergeben, welche mit Beschluss der Landesregierung (Nr. 1143 vom 19.12.2023) definiert wurden. Wir gehen davon aus, dass die Landesförderungen auch im Jahre 2025 bestätigt werden (wir werden es erst Ende Dezember 2024 wissen). Die Beitragshöhe orientiert sich an der jeweiligen Maßnahme, dem … Weiterlesen: südtiroler Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
- Haushaltsgesetz 2025 (65% Superbonus, 50%/36% Abzug)Das Haushaltsgesetz 2025 ist in der Abgeordnetenkammer eingetroffen und besteht aus 144 Artikeln, die das Parlament mit Änderungsanträgen verfeinern kann, damit es am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. In einer ersten „Lesung“ des Textes weisen wir für Interessierte des Immobilien- und Bausektors auf Artikel 8 hin, der den Abzügen für Arbeiten am Gebäudebestand … Weiterlesen: Haushaltsgesetz 2025 (65% Superbonus, 50%/36% Abzug)
- Erhöhung der Einheitsbesteuerung für Kurzzeitmieten von 21% auf 26%. Klärung in Bezug auf die IMU- Befreiung von Immobilien nichtgewerblichen KörperschaftenAb dem 01/01/2024 wird die Ersatzsteuer auf Kurzzeitvermietungen von 21% auf 26% erhöht, und zwar ab der zweiten vermieteten Immobilieneinheit, die für touristische Kurzzeitvermietungen vermietet wird.
- Ab dem 01/03/2024 erhöht sich der Steuereinbehalt auf Überweisungen zur Gebäudesanierung/energetischen SanierungWir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 01/03/2024 der Steuereinbehalt auf Überweisungen Zwecks Bezahlung von Ausgaben für die Renovierung/energetische Sanierung von Gebäuden von 8% auf 11% erhöht wird. Diese Erhöhung bringt eine Änderung für die Unternehmen mit sich, die diese Arbeiten ausführen, da diese Unternehmen weniger Geld für die Bezahlung ihrer Rechnungen einkassieren (der … Weiterlesen: Ab dem 01/03/2024 erhöht sich der Steuereinbehalt auf Überweisungen zur Gebäudesanierung/energetischen Sanierung
- Die steuerliche Aufwertung der Anschaffungswerte von Grundstücken und BeteiligungenDie Möglichkeit der Neubewertung von Grundstücken und Beteiligungen (welche sich zum 01/01/2024 im Besitz von Privatpersonen, die nicht unternehmerisch tätig sind, und von einfachen Gesellschaften befanden, sowie im Besitz von nicht gewerblichen Körperschaften und von letzteren nicht für gewerbliche Tätigkeit verwendet werden), gegen Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 16%, kann bis zum 30/06/2024 angewandt … Weiterlesen: Die steuerliche Aufwertung der Anschaffungswerte von Grundstücken und Beteiligungen
- Aktualisierung der Katasterdaten nach Eingriffen mit 110% Superbonus BegünstigungWir möchten darauf hinweisen, dass nach 110% Eingriffen, die Änderungen in der Beschaffenheit der Eigentumseinheit mit sich bringen, die Einreichung der „Erklärung über die Änderung der Beschaffenheit der Immobilie“ gemäß Art. 1, Abs. 1 und 2, Ministerialdekret Nr. 701/94 erforderlich ist, deren Zweck es ist, die Aktualisierung der Katasterdaten laut der faktischen Situation zu ermöglichen. … Weiterlesen: Aktualisierung der Katasterdaten nach Eingriffen mit 110% Superbonus Begünstigung
- Ab 2024 ändert sich die Besteuerung von Mehrerlösen auf Immobilien, die Eingriffen laut Superbonus und/oder einer energetischen Sanierung und/oder Erdbebensicherungs maßnahmen unterzogen wurdenWir weisen darauf hin, dass der Mehrerlös einer Immobilie im Allgemeinen die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis derselben Immobilie und dem Kauf-/Baukosten zuzüglich der Nebenkosten darstellt. In der Regel kann eine Einzelperson (auch eine einfache Gesellschaft), die eine Immobilie mehr als fünf Jahre lang besaß, diese Immobilie veräußern, ohne einen Mehrerlös versteuern zu müssen. Aus der … Weiterlesen: Ab 2024 ändert sich die Besteuerung von Mehrerlösen auf Immobilien, die Eingriffen laut Superbonus und/oder einer energetischen Sanierung und/oder Erdbebensicherungs maßnahmen unterzogen wurden
- Superbonus 110%: Verlängerung 2023Die Mittel für die Verlängerung des 110%-Superbonus bis Ende 2023 wurden freigegeben. Grünes Licht gab es dank der Genehmigung des italienischen PNRR durch den Rat der Europäischen Union und der anschließenden Veröffentlichung des Dekrets des Wirtschafts- und Finanzministeriums vom 6. August 2021 über die „Zuweisung der Finanzmittel für die Durchführung der Maßnahmen des Nationalen Konjunktur- und Resilienzplans … Weiterlesen: Superbonus 110%: Verlängerung 2023
- Finanzgesetz 2021 Neuerung ImmobiliensektorDie Energiesparmaßnahmen, mit dem daraus folgendem Steuerabzug IRPEF/IRES in zehn jährlich, gleichbleibenden Raten, sind laut den bisher geltenden Richtlinien auf 2021 verlängert worden. Diese Begünstigung kann nicht nur von Privatpersonen und Personengesellschaften, sondern auch von Kapitalgesellschaften und sonstigen, der IRES unterliegenden Subjekten, angewandt werden. Die Begünstigung besteht im Abzug der Kosten in Höhe von 65%/50% für Energiesparmaßnahmen an … Weiterlesen: Finanzgesetz 2021 Neuerung Immobiliensektor