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Steuerabsetzbeträge

Das Haushaltsgesetz 2025 sieht Steuerabsatzbeträge bei Instandhaltungs-, Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten sowie für energetische Sparmaßnahmen an Gebäuden vor. Für Eigentümer oder Inhaber von dinglichen Rechten beträgt der Steuerabzug 50% für die Hauptwohnung, während in allen anderen Fällen ein Steuerabzug von 36% gilt. Die Zahlung muss innerhalb 31.12.2025 erfolgen.

Voraussichtlich sollen diese Prozentsätze auch für das Jahr 2026 gelten.