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Wintergärten

Das Dekretes des LH vom 18.3.2025 Nr 6 sieht unter Art. 22 vor, dass jeder Miteigentümer einen Wintergarten bei der zuständigen Gemeinde beantragen kann. Einige Voraussetzungen müssen erfüllte werden:

1) das Gebäude bestand bereits vor dem 4.9.2007;

2) das max Ausmaß von 8% der Bruttofläche der Wohnung wird nicht überschritten;
3) die energetischen Werte werden eingehalten;

4) die Grenzabstände eingehalten.

Es bedarf keiner Kubatur und nicht der Zustimmung der anderen Miteigentümer.