südtiroler Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Der Landesbeitrag wird im Ausmaß zwischen 40% und 80% auf die zulässigen Kosten vergeben, welche mit Beschluss der Landesregierung (Nr. 1143 vom 19.12.2023) definiert wurden. Wir gehen davon aus, dass die Landesförderungen auch im Jahre 2025 bestätigt werden (wir werden es erst Ende Dezember 2024 wissen). Die Beitragshöhe orientiert sich an der jeweiligen Maßnahme, dem Gebäudetyp und der energetischen Qualität des Gebäudes (KlimaHaus-Klasse).
Energetische Sanierung von Gebäuden
Voraussetzung: Baukonzession vor dem 12.01.2005 + beheizt
Beitragshöhe: 80% für Kondominien (mind. 5 beheizte Baueinheiten und mind. 5 Eigentümer) mit Zertifizierung mindestens KlimaHaus B oder KlimaHaus R, 50% für Kondominien mit Zertifizierung der Gebäudehülle KlimaHaus C, sowie Gebäude unter Denkmal- und Ensembleschutz (für beide gilt: mind. 5 beheizte Baueinheiten und mind. 5 Eigentümer), 50% für andere Gebäude mit Gebäudezertifizierung mind. KlimaHaus B oder KlimaHaus R , 40% für Gebäude mit Zertifizierung der Gebäudehülle KlimaHaus C und Gebäude unter Denkmal- und Ensembleschutz.
Förderungswürdige Maßnahmen: Wärmedämmung von Außenmauern, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen, Lauben, Balkone, Dachbegrünungen und Mehrkosten für die hinterfüllten Fassaden, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Photovoltaikanlagen mit oder ohne Speicherbatterie für Kondominien (Deckung Strombedarf Gemeinschaftsanlage), sowie Planung, Bauleitung, Gebäudezertifizierung und Luftdichtheitsmessung.
Hydraulischer Abgleich für bestehende Heiz- und Kühlanlagen
Voraussetzungen: Baukonzession vor dem 01.01.2013
Beitragshöhe: 50% auf die zulässigen Kosten
Austausch von Öl- und Gaskesseln in Mehrfamiliengebäuden
Voraussetzung: Gebäude mit mind. 5 beheizten Baueinheiten und 5 Eigentümer, Baujahr der Zentralheizanlage vor 2009
Beitragshöhe: 40% auf die zulässigen Kosten
Förderungswürdige Maßnahmen: Fernwärmeanschluss, Einbau von Wärmepumpen, Einbau automatisch beschickter Biomasseheizanlagen (nur beim Austausch von Ölkesseln möglich), sowie Planung und Bauleitung
Einbau von thermischen Solaranlagen
Beitragshöhe: 40% auf die zulässigen Kosten
Einbau von elektrischen Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen
Voraussetzung: nach Abschluss der Maßnahme: Zertifizierung mind. KlimaHaus C bzw. KlimaHaus R
Beitragshöhe: 40% auf die zulässigen Kosten
Förderungswürdige Maßnahmen: Wärmepumpe, Hybrid-Heizanlagen mit Wärmepumpe, Geothermische Wärmeentzugsanlage, Wärmeentzugsanlage aus Kompostierung, Photovoltaikanlage, Speicherbatterie, sowie Planung, Bauleitung und Gebäudezertifizierung
Bis zu 40% Beitrag auf die Ausgaben ohne MwSt. erhält man für den:
Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen ohne Netzanschluss
Die Anlage müssen Stromverbraucher versorgen, für die ein Anschluss an das Stromnetz nicht kostengünstiger realisiert werden kann, als der Einbau einer Anlage.
Die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten und zwischen 1. Jänner und 31. Mai anhand der entsprechenden Formulare inkl. detaillierten Kostenvoranschlages eingereicht werden.
Hinweis: Im Einzugsgebiet von Fernheizanlagen werden keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Solaranlagen gewährt