Erhöhung der Einheitsbesteuerung für Kurzzeitmieten von 21% auf 26%. Klärung in Bezug auf die IMU- Befreiung von Immobilien nichtgewerblichen Körperschaften
Ab dem 01/01/2024 wird die Ersatzsteuer auf Kurzzeitvermietungen von 21% auf 26% erhöht, und zwar ab der zweiten vermieteten Immobilieneinheit, die für touristische Kurzzeitvermietungen vermietet wird.