Die steuerliche Aufwertung der Anschaffungswerte von Grundstücken und Beteiligungen
Die Möglichkeit der Neubewertung von Grundstücken und Beteiligungen (welche sich zum 01/01/2024 im Besitz von Privatpersonen, die nicht unternehmerisch tätig sind, und von einfachen Gesellschaften befanden, sowie im Besitz von nicht gewerblichen Körperschaften und von letzteren nicht für gewerbliche Tätigkeit verwendet werden), gegen Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 16%, kann bis zum 30/06/2024 angewandt werden. Zu den Vermögenswerten, die für eine steuerliche Aufwertung in Frage kommen, gehören auch Beteiligungen, die an Börsen oder multilateralen Handelsplattformen notiert sind.
Bei Beteiligungen ist die Option vorteilhaft, wenn der Mehrwert mehr als 61,5% des Anschaffungswertes beträgt. Bei der Neubewertung von Grundstücken muss die Zweckmäßigkeit der steuerlichen Aufwertung von Fall zu Fall bewertet werden, da die Besteuerung der Veräußerungsgewinne von den Steuersätzen des Steuerpflichtigen abhängt (getrennte Besteuerung).