Aktualisierung der Katasterdaten nach Eingriffen mit 110% Superbonus Begünstigung
Wir möchten darauf hinweisen, dass nach 110% Eingriffen, die Änderungen in der Beschaffenheit der Eigentumseinheit mit sich bringen, die Einreichung der „Erklärung über die Änderung der Beschaffenheit der Immobilie“ gemäß Art. 1, Abs. 1 und 2, Ministerialdekret Nr. 701/94 erforderlich ist, deren Zweck es ist, die Aktualisierung der Katasterdaten laut der faktischen Situation zu ermöglichen.
In den Fällen, in denen eine solche „Erklärung über die Änderung der Beschaffenheit der Immobilie“ nicht vorgelegt wird, wird die Agentur der Einnahmen dem Steuerpflichtigen eine entsprechende Anfrage übermitteln.