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Ab dem 01/03/2024 erhöht sich der Steuereinbehalt auf Überweisungen zur Gebäudesanierung/energetischen Sanierung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 01/03/2024 der Steuereinbehalt auf Überweisungen Zwecks Bezahlung von Ausgaben für die Renovierung/energetische Sanierung von Gebäuden von 8% auf 11% erhöht wird. Diese Erhöhung bringt eine Änderung für die Unternehmen mit sich, die diese Arbeiten ausführen, da diese Unternehmen weniger Geld für die Bezahlung ihrer Rechnungen einkassieren (der Betrag des anfallenden Steuereinbehaltes wird über deren Steuererklärung angerechnet).